KOMPETENZEN

STRAFRECHT / ANDERE RECHTSGEBIETE

Ihre Strafverteidiger bieten Ihnen kompetente und hochqualifizierte Strafverteidigung. Es ist unser Anspruch, schnell und effektiv auf die Anforderungen unserer Mandanten reagieren zu können – wo auch immer sie unsere Hilfe benötigen. Die Kanzlei hat ihren Schwerpunkt im Strafrecht und besteht aus Spezialisten und Fachanwälten für Strafrecht. Wir sind bundesweit für Sie tätig.

Mandate außerhalb des Strafrechts übernehmen wir nach Absprache oder kooperieren insoweit mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.


STRAFRECHT

Strafverteidigung ist unsere Leidenschaft.

Es ist unser Anspruch, dem Beschuldigten im Kampf um die Unschuldsvermutung als kompetente, professionelle und engagierte Verteidiger zur Seite zu stehen. Unsere Mandanten profitieren von unserer Erfahrung, juristischer Qualifikation, einem ausgezeichneten bundesweiten und internationalen Netzwerk von hochrangigen Experten sowie kontinuierlicher Weiterentwicklung unserer Kompetenzen, aber auch unserer Ressourcen.

In persönlichen und diskreten Gesprächen, die frei von Vorbehalten und Vorurteilen geführt werden, legen wir gemeinsam mit unseren Mandanten die Grundlinie der Verteidigung fest. Wir wissen, dass unsere Mandanten dabei von uns eine Leistung verlangen dürfen, die über das Erteilen bloßer Ratschläge hinausgeht.

Der Erfolg hängt im Strafrecht mehr als in anderen Rechtsgebieten von einer schnellen Reaktion, dem persönlichen Kontakt und dem notwendigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden ab. Neben juristischem Fachwissen erfordert Strafverteidigung psychologisches Geschick, Fleiß, strategische Fähigkeiten, Ausdauer und Hartnäckigkeit. Ein guter Strafverteidiger erkennt die beste Verteidigungslinie für Ihr Strafverfahren, die im jeweiligen Fall von einer Verständigung mit dem Gericht im Sinne einer verfahrensbeendenden Absprache, dem sog. "Deal", bis zu einem hartem Kampf für die Rechte des Beschuldigten unter Ausnutzung aller strafprozessualer Mittel reichen kann. Unsere Priorität dabei ist, Ihre Verteidigung mit dem größtmöglichen Engagement und Nachdruck zu führen.

Ihre Strafverteidiger beherrschen das komplette Spektrum des Strafrechts. Die Entwicklung zeigt, dass das Strafrecht mehr und mehr mit anderen Rechtsgebieten ineinander greift. Hier gilt es sicherzustellen, einen weiten Horizont zu behalten und auch über den Tellerrand zu schauen. Deswegen ergänzen wir unser Spezialwissen von Fall zu Fall durch fundiertes Knowhow in strafrechtlichen Nebengebieten wie dem Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrecht, Arzt- und Medizinrecht, Kartellrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht. Wir kooperieren insoweit auch mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, vertreten wir Sie auch als Nebenkläger im Strafverfahren und wahren so Ihre Interessen als Geschädigter oder als Angehöriger im Falle der Tötung eines nahen Angehörigen.

Last but not least: Pflichtverteidigungen.

Pflichtverteidiger – das Gesetz spricht vom notwendigen Verteidiger – haben oft einen schlechten Ruf, in manchen Fällen sicher zu Recht. Dies liegt insbesondere daran, dass ein Pflichtverteidiger häufig als durch das Gericht aufgezwungener Verteidiger erlebt wird und sich schon deshalb Zweifeln an Kompetenz und Interessenlage ausgesetzt sieht. Dem können und sollten Sie vorbeugen und von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, sich Ihren Strafverteidiger auszusuchen. Sollte das Gericht Sie mit der Anklageschrift auffordern, einen Pflichtverteidiger zu benennen, beachten Sie unbedingt die dort gesetzte Frist. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir uns für Sie als notwendige Verteidiger bestellen können.

Lassen Sie sich nicht von dem jeweiligen Gericht einen Ihnen unbekannten Verteidiger beiordnen. Sollte dies bereits geschehen sein und es kommen Zweifel auf, zögern Sie nicht, uns anzusprechen – häufig ist ein Wechsel des Verteidigers unter bestimmten Rahmenbedingungen dennoch möglich.

Im Falle der Untersuchungshaft eines Angehörigen sprechen Sie uns bitte unmittelbar an, da nach der Verhaftung unverzüglich ein notwendiger Verteidiger zu bestellen ist.

Zur besseren Übersicht haben wir eine Auflistung „Strafrecht von A bis Z“ für Sie zusammengestellt.


ANDERE RECHTSGEBIETE

Rechtsanwältin E. Mehner berät Sie kompetent in sämtlichen Fragen des Familienrechts, von der Scheidung über Kindschaftssachen und unterstützt Sie auch bei Gewaltschutzverfahren.

Rechtsanwalt Okcu setzt sich für Sie im Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsrecht sowie im Mietrecht ein.

Rechtsanwalt Scharrmann steht Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht in allen Fragen rund um die Fahrerlaubnis und bei Unfällen im Straßenverkehr unterstützend zur Seite.

Rechtsanwalt Wandt befasst sich als weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit mit dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie dem Verkehrsverwaltungsrecht. Er ist Experte im Bereich des Fahrerlaubnisrechts, insbesondere auf dem Gebiet der EU-Fahrerlaubnis.

Mandate aus anderen Rechtsgebieten bearbeiten wir nach persönlicher Absprache oder vermitteln Sie an einen Spezialisten für Ihren Fall.

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